Weitere FAQ’s
Anlagestrategie
Die Vermögensverwaltung ComfortInvest verfolgt einen aktiven Investmentansatz. Das bedeutet, dass Anlageentscheidungen von einem Team aus Investmentexperten getroffen werden. Diese Entscheidungen werden an die jeweiligen Marktgegebenheiten angepasst, ständig überwacht und bei Bedarf justiert. Die Experten legen unabhängig von einer sogenannten Benchmark an: Statt einen bestimmten Index zu kopieren, investiert ComfortInvest für Sie in die aussichtsreichsten Anlageklassen. Der Vorteil dieses Ansatzes ist, dass nicht bestimmte Börsenentwicklungen im Fokus stehen, sondern Ihre Anlageziele. Das oberste Ziel von ComfortInvest ist es, mittel- und langfristig einen für die jeweilige Anlagestrategie angemessenen und attraktiven Wertzuwachs in Euro zu erwirtschaften.
Bei ComfortInvest stehen neun unterschiedliche Portfoliovarianten zur Verfügung, die in diverse Anlageklassen investieren. ComfortInvest empfiehlt Ihnen eine Anlagestrategie, die zu Ihren Bedürfnissen und Wünschen passt. Daher werden Sie beim Abschluss zu Ihren Anlagezielen, finanziellen Verhältnissen, Verlusttragfähigkeit, Risikobereitschaft, Kenntnissen und Erfahrungen sowie zu Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt.
ComfortInvest strebt an mittel- und langfristig einen attraktiven Wertzuwachs an. Gleichzeitig sollen Kapitalverluste vermieden und Kaufkraftverluste kompensiert werden. Deshalb ist ein ausgeklügeltes Risikomanagement integrierter Bestandteil des Investmentprozesses. Die für den Anleger eingegangenen Risiken – u. a. gemessen an den Kursschwankungen (Volatilität) und absoluten Kursverlustrisken – sollen im Einklang mit der Anlagestrategie stehen. Die Volatilität eines Portfolios ist eine wichtige Kennzahl zur Risikoanalyse. Um das Portfoliorisiko zu senken, wird eine detaillierte Analyse der Fonds und ETFs, die in der Vermögensverwaltung zum Einsatz kommen durchgeführt. Zum einen wird die Funktionsweise der Investments durchleuchtet und das Verhältnis von Chance zu Risiko geprüft, um die Entwicklung der Anlagen realistisch einzuschätzen. Damit wird angestrebt, Klumpenrisiken zu vermeiden. Zusätzlich betrachtet ComfortInvest das Zusammenspiel der verschiedenen Fonds zueinander. Dies gibt Aufschluss, ob die Portfolios ausreichend Risikostreuung aufweisen.
ComfortInvest kann grundsätzlich immer in Fonds und ETFs aus den Anlageklassen Aktien, Anleihen, Geldmarkt und Rohstoffe investieren. Außerdem dürfen die konventionellen Strategien in physische Edelmetalle investieren. Rohstofffonds und physische Edelmetalle können derzeit bei nachhaltigen Varianten hingegen nicht zum Einsatz kommen. In offene Immobilienfonds kann ComfortInvest aufgrund derer eingeschränkten Handelbarkeit durch die gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthaltedauern und Rückgabefristen nicht anlegen.
Die Auswahl und Gewichtung der verwendeten Fonds und ETFs hängt von der gewählten Anlagestrategie ab. Die in der jeweiligen Anlagestrategie verwendeten Fonds und ETFs finden Sie nach der kostenlosen Anlageberatung im Reiter „Übersicht der Fonds“. Grundsätzlich durchlaufen alle gewählten Fonds und ETFs einen ausführlichen, unabhängigen und qualitätsorientierten Analyseprozess. Innerhalb dieses Auswahlprozesses werden Fonds und ETFs anhand folgender Kriterien bewertet: Investmentprozess, Wertentwicklung und Risiko, Fondsgesellschaft und Management, Risikomanagement, Nachhaltigkeit, Kosten und Volumen. Das Ziel von ComfortInvest ist es, in die jeweils aussichtsreichsten Fonds und/oder ETFs für ein bestimmtes Anlagethema oder eine Anlageregion zu investieren.
Als ComfortInvest-Kunde können Sie die Wertentwicklung Ihrer ComfortInvets-Strategien jederzeit in Ihrem Login unter mein.comfortinvest.de nachvollziehen. Darüberhinaus finden Sie hier zu jeder Strategie ein Factsheet. Bitte beachten Sie, dass Ihre individuellen Ergebnisse von diesen dargestellten Ergebnissen abweichen können. Kosten wie Einrichtungsentgelte und Kapitalertragssteuern mindern den Anlageerfolg zusätzlich.
ComfortInvest bietet Anlegern eine umfassende Vermögensverwaltung, sogar für kleine Anlagesummen und Sparraten. Somit eröffnet ComfortInvest Kunden einen einfachen und günstigen Zugang zu einer Dienstleistung, die bisher oftmals sehr vermögenden Kunden vorbehalten war. Bei vielen Online-Vermögensverwaltungen hat sich eine starre Vermögensaufteilung etabliert, die ausschließlich mit passiven Investments wie ETFs umgesetzt wird. ComfortInvest setzt hingegen auf eine flexible und umfassende Vermögensaufteilung, die sowohl von den Vorteilen von ETFs als auch aktiven Fonds Gebrauch macht. ComfortInvest verfolgt das Ziel sich veränderten Wirtschafts- und Kapitalmarktbedingungen anzupassen und dadurch das investierte Vermögen zu schützen sowie zu vermehren. ComfortInvest greift dazu auf Investmentexperten zurück, die ein qualitatives Fonds- und ETF-Research durchführen. ComfortInvest investiert in die voraussichtlich attraktivsten am Markt verfügbaren Fonds und ETFs, um einen Mehrwert gegenüber anderen vermögensverwaltenden Strategien zu liefern.
ESG steht für die drei Eckpfeiler nachhaltiger Geldanlage.
E – Environmental = Umwelt
Dieser Bestandteil beschreibt den Einfluss einer Unternehmung auf unsere Umwelt. Hierbei wird die effiziente Nutzung von Ressourcen (z. B. Wasser, Kohle, Öl, Luft) oder auch Investitionen in erneuerbare Energien als Maßstab für eine positive Bewertung analysiert.
S – Social = Soziales
Der Faktor „Social“ beschreibt den ethischen Umgang eines Unternehmens mit seinen Mitarbeitern, Lieferanten und Abnehmern. Hier geht es in erster Linie um Themen, wie die Einhaltung von Arbeitsstandards, Arbeitsrechten, Kinderarbeit und Lohngerechtigkeit.
G – Governance = Unternehmensführung
Dieser Aspekt beschreibt, wie gut ein Unternehmen das eigene Handeln reguliert. Hier stehen Themen wie Korruption und Bestechlichkeit, die Unternehmensstruktur, Lobbyismus und Unternehmensvergütungen im Fokus.
ComfortInvest bietet Ihnen vier nachhaltige Anlagestrategien. Auf Wunsch wird Ihnen automatisch eine geeignete Anlagestrategie vorgeschlagen oder Sie können diese direkt wählen. Die für die nachhaltigen Strategien von ComfortInvest selektierten Fonds und ETFs berücksichtigen Nachhaltigkeitsrisiken, verfolgen mindestens eine dezidierte ESG-Strategie und berücksichtigen anerkannte Branchenstandards (Artikel 8 nach EU-Offenlegungsverordnung). Dazu wird vereinzelt in Fonds investiert, die gemäß Artikel 9 Abs. 9 UA 1 der MiFID II-Deligiertenverordnung als nachhaltig gemäß EU-Taxonomie eingestuft werden. Die ausführliche Nachhaltigkeitsstrategie können Sie hier nachlesen.
Der Vorteil ist klar: Durch die nachhaltige Geldanlage können Sie indirekt Einfluss auf die Nachhaltigkeitspraxis von Unternehmen und Staaten nehmen und somit einen Beitrag für eine ökologischere, sozialere und ethischere Welt leisten. Durch die Beachtung von ökologischen und sozial-ethischen Kriterien bei der Geldanlage (ESG-Investments) helfen Sie dabei, dass Kapitalströme gezielt in Richtung nachhaltig agierender Unternehmen und Staaten gelenkt werden. Somit schaffen Sie mit Ihrem Geld Anreize für nachhaltiges Verhalten bei wichtigen internationalen Playern. Ihr individueller Einfluss mag klein erscheinen – doch als Teil einer größeren Nachhaltigkeitsbewegung übern Sie dennoch steigenden Druck auf unterschiedliche Firmen und Staaten aus. Nachhaltige Investments können außerdem dazu beitragen, Verlustrisiken zu senken. Nachhaltige Unternehmen verstricken sich beispielsweise seltener in Umwelt- oder soziale Skandale, die wiederrum den Aktienkurs beeinflussen.
Ein wichtiger Erfolgsfaktor bei einer Portfoliozusammenstellung ist die Streuung über verschiedene Anlageklassen. Nachhaltige Kriterien können die Auswahl der Investments begrenzen und z. B. auf eine Stilrichtung fokussieren. Somit hat die nachhaltige Anlage Auswirkungen auf die Risikostreuung der Anlagestrategie. Beispielsweise gilt die Förderung von Edelmetallen und anderer Rohstoffe wie Öl und Kohle nicht als nachhaltig. In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass sich beispielsweise Edelmetalle langfristig als Inflationsschutz bewährt haben. Viele als besonders nachhaltig geltende Unternehmen sind noch jung und befinden sich noch in einer ausgeprägten Wachstumsphase. Dieses hohe Wachstum geht meist mit hohe Unternehmensbewertungen, die die Chancen dieser Unternehmen in der Zukunft bepreisen. Entsprechend hohe Bewertungen bergen, die Gefahr, dass Zukunftschancen überschätzt und Aktienkurse trotz guter Geschäftsentwicklung fallen können.
Rohstoff-Investments sind ein zweischneidiges Schwert. Gerade Öl- und Gas-Investments kommen aufgrund ihrer umwelt- und klimaschädlichen Förderung und Nutzung eindeutig nicht für eine nachhaltige Geldanlage in Frage. Bei anderen Rohstoffen lässt sich dieses Urteil nicht so pauschal fällen. Denn gerade für die Bekämpfung des Klimawandels und für eine nachhaltigere Lebensweise sind manche Rohstoffe dringend erforderlich. Die Förderung von Industrie- und Edelmetallen wie z. B. Kupfer oder Silber, die in Tagebauten gefördert werden, ist zum heutigen Stand noch umweltschädlich. Die Metalle sind aber unerlässlich zur Dekarbonisierung der Wirtschaft, weil sie in Technologien verbaut werden, die z. B. die Umstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger ermöglichen. Da die klima- und umweltschädlichen Einflüsse aber derzeit noch zu hoch ausfallen, investieren die nachhaltigen ComfortInvest-Strategien aktuell weder direkt in Rohstoffe noch in Fonds und ETFs, die den Hauptteil der Anlagegelder in Rohstoffe und Förderunternehmen investieren. Maximal einen Anteil von 5 Prozent dürfen diese Art der Investments je nachhaltiger ComfortInvest-Strategie ausmachen. Die selektierten Fonds und ETFs können jedoch in Rohstoffe und Förderunternehmen investieren, sofern diese den geltenden Nachhaltigkeitskriterien entsprechen.
Bei offenen Immobilienfonds gelten für Anleger Mindesthaltefristen von einem Jahr ab Kauf sowie eine Rückgabefrist von einem weiteren Jahr. Offene Immobilienfonds sind daher für das flexible Vermögensmanagement von ComfortInvest nicht geeignet.
Anmeldung / Depoteröffnung
ComfortInvest bietet seinen Service allen volljährigen und natürlichen Einzelpersonen an. Um den Service nutzen zu können, dürfen Sie weder Staatsbürger der USA oder Kanada noch steuerlich ansässig in den USA bzw. Kanada sein. Sie benötigen lediglich ein SEPA-fähiges Girokonto bei einem Geldinstitut in:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Monaco
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- San Marino
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Ungarn
- Zypern
Falls Sie keine der oben genannten Bankverbindungen besitzen, eröffnen Sie vor Ihrem ComfortInvest-Depot einfach online ein Girokonto in Deutschland, das Sie bei ComfortInvest als Referenzkonto einsetzen.
Sie können sich bei ComfortInvest komplett online anmelden.
Um zu starten klicken Sie auf „JETZT INVESTIEREN!”
1. Schritt – Anlageplanung
Mit unserer Anlageberatung unterstützen wir Sie bei der Auswahl Ihrer ComfortInvest-Anlagestrategie. Anschließend können Sie die Parameter wie Einmalanlage und Sparrate im Anlageplaner einfach ändern und auf Wunsch anpassen. Durch den Klick auf “weiter” sehen Sie Ihre gewählte Anlagestrategie sowie alle wichtigen Dokumente und Angaben in der Strategie-Zusammenfassung.
2. Schritt: Aktivierung Ihres ComfortInvest-Accounts und Angabe der persönlichen Daten
Eröffnen Sie einen ComfortInvest-Account, in dem Sie Ihre Mailadresse angeben und ein Passwort vergeben. Sie erhalten eine Mail zur Bestätigung Ihrer Mailadresse. Anschließend geben Sie Ihre persönlichen Daten ein, werden mit dem Klick auf “weiter” zu den abschließenden Fragen geleitet und sehen vor dem Vertragsabschluss eine Zusammenfassung Ihrer Angaben. Anschließend können Sie den Vertragsbedingungen zustimmen und die Depoteröffnung online abschließen.
3. Schritt: Identifikation
Per POSTIDENT (Online per Videochat oder mit dem neuen Personalausweis/Offline per Coupon in der Postfiliale) können Sie sich schnell, sicher und einfach identifizieren.
Nach der Identifizierung ist Ihre Account- und Depoteröffnung abgeschlossen. Wir eröffnen für Sie Ihr persönliches ComfortInvest-Depot und ein Verrechnungskonto bei unserer Partnerbank. Ihre Anlageziele werden in die Realität umgesetzt und wir halten Sie über alle weiteren Schritte per E-Mail auf dem Laufenden.
Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit bei ComfortInvest ein gemeinsames Depot zu eröffnen. Sind Sie verheiratet, können Sie über die ComfortInvest-Benutzeroberfläche auch einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag erteilen.
Bitte kontaktieren Sie uns vor dem eigentlichen Vertragsabschluss, um ein Gemeinschaftsdepot zu eröffnen.
Kann ich bei ComfortInvest ein Gemeinschaftsdepot eröffnen, wenn ich nicht mit dem zweiten Depotinhaber verheiratet bin?
Ja, auch in diesem Fall besteht grundsätzlich die Möglichkeit ein Gemeinschaftsdepot zu eröffnen. Für Gemeinschaftsdepots von Nichteheleuten kann allerdings keine Steuerfreistellung von Erträgen erfolgen und somit können sich steuerliche Nachteile ergeben. Alternativ bietet sich in diesem Fall eine Einzeldepoteröffnung inklusive Vollmachtserteilung an.
Kann ich bei ComfortInvest ein Gemeinschaftsdepot eröffnen, wenn ich einen anderen Wohnsitz als der zweite Depotinhaber habe?
Ja, prinzipiell können Sie ein ComfortInvest-Gemeinschaftsdepot mit unterschiedlichen Wohnsitzen eröffnen, wenn sich die beiden Wohnsitze im gleichen Land befinden. Befinden sich die beiden Wohnsitze in unterschiedlichen Ländern, bietet sich in diesem Fall eine Einzeldepoteröffnung inklusive Vollmachtserteilung an.
Kann ich ein bereits eröffnetes Einzeldepot in ein Gemeinschaftsdepot umwandeln?
Das ist leider nicht möglich. Sie können alternativ eine Depotvollmacht einrichten.
Die Übermittlung der Steuer-ID ist per E-Mail an service@comfortinvest.de, per Brief oder via Fax möglich – ganz wie Sie mögen.
Falls Sie zukünftig planen einen Freistellungsauftrag für Ihr ComfortInvest-Depot zu erteilen, können Sie in diesem Zusammenhang Ihre Steuer-ID direkt online hinterlegen und müssten uns diese nicht extra zukommen lassen.
Bitte füllen Sie die erforderlichen Daten in das Vollmachtsformular ein, drucken das Formular aus und unterschreiben Sie es anschließend. Das ausgefüllte Formular schicken Sie uns zusammen mit einer beidseitigen Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Bevollmächtigten – Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Bitte beachten Sie: Das Mindestalter des Bevollmächtigten beträgt 18 Jahre.
Sie können uns die Dokumente bequem über den Upload Service in Ihrem ComfortInvest-Account, als E-Mail an service@comfortinvest.de, als Fax an +49 (0)89 15 88 15-402 oder per Post zukommen lassen.
Ist der Bevollmächtigte bereits ComfortInvest-Kunde, benötigen wir keine Personalausweis- oder Reisepasskopie.
Mit einem langfristigen Anlagehorizont können Sie grundsätzlich mehr Risiko eingehen als bei einer Anlage, die Sie schon in wenigen Jahren wieder auflösen wollen. Mit zunehmender Anlagedauer steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihre Risikoprämien trotz der üblichen Kapitalmarktschwankungen verdienen.
Jeder Mensch hat jedoch nur eine beschränkte Risikoakzeptanz. Ziel ist es, die Anlagestrategie auszuwählen, mit der Sie sich auch bei Rückschlägen wohl fühlen. In der Simulation Ihrer Anlageziele bekommen Sie einen Eindruck davon, welche Schwankungen die unterschiedlichen Portfolios trotz sehr guter Diversifikation in der Vergangenheit ausgesetzt waren.
Mit unserer Anlageberatung unterstützen wir Sie bei der Auswahl Ihrer Anlagestrategie. ComfortInvest bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, Ihr Vermögen auf verschiedene Anlageziele aufzuteilen, für die jeweils eine eigene Anlagestrategie gewählt werden kann.
Dauer der Initialdepoteröffnung:
Nach Ihrer Depoteröffnung (Eröffnung des ersten Anlageziels) und nach erfolgreicher Identifizierung durch das Postident-Verfahren der Deutschen Post wird Ihr ComfortInvest-Depot inklusive Ihrem ersten Anlageziel innerhalb von zwei Bankarbeitstagen eröffnet und Sie erhalten eine Antragsannahmebestätigung per E-Mail. Sollten wir Rückfragen zu Ihrer Depoteröffnung haben, informieren wir Sie umgehend per E-Mail. Den Status Ihrer Depoteröffnung sehen Sie stets unter dem Navigationspunkt “Aktivität” // “Aufträge”.
Dauer der Eröffnung eines weiteren Anlageziels:
Nach der Eröffnung eines weiteren Anlageziels wird Ihr neues ComfortInvest-Anlageziel innerhalb von zwei Bankarbeitstagen eröffnet und Sie erhalten eine Antragsannahmebestätigung per E-Mail. Sollten wir Rückfragen zu Ihrer Depoteröffnung haben, informieren wir Sie umgehend per E-Mail. Den Status Ihrer Depoteröffnung sehen Sie stets unter dem Navigationspunkt “Aktivität” // “Aufträge”.
Falls Sie bei der Depoteröffnung oder bei der Eröffnung eines zusätzlichen Anlageziels eine Einmalanlage angegeben haben, werden Sie per SEPA-Prenotification über den genauen Einzugstermin informiert. Falls Sie eine monatliche Sparrate angegeben haben, wird diese erstmalig und auch in den Folgemonaten jeweils zum 1. Bankarbeitstag des Monats von Ihrem Referenzkonto abgebucht und investiert.
Nein. Sie haben bei ComfortInvest vollkommene Flexibilität und können Ihre Anlageziele und Anlagestrategien jederzeit anpassen oder auflösen.
Das Referenzkonto ist das Girokonto bei Ihrer Hausbank, dass Sie bei der Anmeldung bei ComfortInvest angeben. Aus Sicherheitsgründen werden Ihre SEPA-Lastschriften und Auszahlungen ausschließlich über dieses Konto abgewickelt.
Der Vertragsabschluss erfolgt komplett digital. Sie schließen den Vertrag, indem Sie im Schritt “Vertrag abschließen” auf die Schaltfläche “Jetzt kostenpflichtig Depot eröffnen” klicken. Vorher bitten wir Sie die Kenntnisnahme unserer Vertragsdokumente durch das Setzen der entsprechenden Häkchen zu bestätigen. Für Ihre Unterlagen schicken wir Ihnen alle relevanten Vertrags-Informationen zusätzlich per E-Mail.
Das Ident-Verfahren dient der gesetzlich vorgeschriebenen Identifikationsprüfung und damit Ihrer Sicherheit. Damit halten wir uns an die Vorgaben des Geldwäschegesetzes und sichern Sie und uns gleichermaßen ab.
Aber keine Angst: Die Identifizierung erfolgt einfach und schnell über das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post. Hierbei können Sie sich bequem von zuhause per Online-Videochat, in Ihrer Postfiliale vor Ort oder auch über den nPA (neuer Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion) identifizieren.
Nachdem Sie den Vertragsbestimmungen zugestimmt und Ihr Depot erstellt haben, folgt die Identifikation durch das POSTIDENT-Verfahren.
1. Entscheiden Sie Sich für die Identifikation per Online-Videochat, benötigen Sie lediglich ein Ausweisdokument, eine Webcam bzw. ein Smartphone und ein paar Minuten Zeit.
2. Entscheiden Sie Sich für das Postident in der Postfiliale, können Sie im folgenden Schritt die POSTIDENT-Unterlagen entweder ausdrucken oder auf Ihrem Mobiltelefon speichern, damit zu Ihrer nächsten Postfiliale gehen und die Identifizierung dort mithilfe Ihres Personalausweises durchführen.
3. Entscheiden Sie Sich für POSTIDENT durch den neuen Personalausweis, werden Sie nach Start des Verfahrens automatische auf die AusweisApp2-Website (Software vom Dienstleister des Bundes: Governikus) umgeleitet. Über Ihr Kartenlesegerät werden die Ausweisdaten des neuen Personalausweises übermittelt und mit der Eingabe Ihrer 6-stelligen PIN (Bereitstellung durch Bürgeramt) stimmen Sie der verschlüsselten Datenübermittlung zum Abgleich mit postalischen Adressinformationen zu.
Welche Ausweisdokumente werden vom PostIdent-Verfahren unterstützt?
Liste unterstützter Ausweisdokumente Postident durch Videochat
Liste unterstützter Ausweisdokumente Postident durch Filiale
Welche Daten gibt die Post an ComfortInvest weiter?
Die Post muss uns zu Ihrer Legitimation alle Daten aus Ihrem Personalausweis oder Reisepass weitergeben – den vollständigen Namen, Nationalität, Geburtsort, Geburtstag, Ausweisnummer, ausstellende Behörde und Tag der Ausstellung. Selbstverständlich behandelt ComfortInvest Ihre Daten vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter.
Wie lange dauert es, bis das POSTIDENT-Verfahren abgeschlossen ist?
In der Regel dauert es drei Werktage bis ComfortInvest Rückmeldung von der Post bekommt. Wir informieren Sie per E-Mail, sobald uns Ihre Ident Daten vorliegen und Ihr Depot eröffnet wurde. Um den aktuellen Stand zu Ihrer Kontoeröffnung zu erfahren, können Sie sich auch in Ihren persönlichen ComfortInvest Kundenbereich einloggen.
Kann ich meine im PostID-Portal hinterlegten Ident-Daten auch zur Identifizierung ComfortInvest nutzen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Aufgrund rechtlicher Bestimmungen aus dem Geldwäschegesetz müssen wir bei einer Depoteröffnung erneut Ihre Identität überprüfen.
Das Mindestalter für eine Depoteröffnung beträgt 18 Jahre.
Nein, das ist leider nicht möglich. In den ComfortInvest-Anlagestrategien werden Fonds/ETFs in einer bestimmten Gewichtung verwendet. Würden “anlagestrategiefremde” Fonds, ETFs oder andere Wertpapiere in die Anlagestrategien integriert werden, würde das unser Anlagekonzept verwässern und die ursprüngliche Anlagestrategie könnte für Sie nicht mehr verfolgt werden. Sie können einen Depotübertrag zum ComfortInvest natürlich einfach selbst veranlassen: Kündigen Sie dafür das Depot bei Ihrem bisherigen Anbieter und lassen Sie sich Ihr Kapital auszahlen. Anschließend können Sie den auf Ihrem Girokonto befindlichen Betrag mit wenigen Klicks in Ihr ComfortInvest-Depot einzahlen.
Bitte beachten Sie: Gegebenenfalls fallen durch die Auflösung Ihres bisherigen Depots Kapitalertragssteuern an. Ab 2018 setzt der Gesetzgeber allerdings die sogenannte Vorabpauschale als angenommene Rendite an, die für alle Fonds gleich ist. Auf diese Pauschale wird jährlich die Abgeltungssteuer fällig, die von der Depotbank abgeführt wird. Damit ist ein möglicherweise negative Steuereffekt eines Komplettverkaufs und der anschließenden Wiederanlage viel geringer als noch vor wenigen Jahren.
Der Gesetzgeber und die Banken haben gewisse Kriterien entwickelt, anhand derer sie die Angemessenheit einer Anlage bewerten. Wer noch keine oder nur geringe Erfahrung mit Kapitalanlagen hat, soll dadurch vor unbedachten Investments geschützt werden, die seine Beurteilungsfähigkeit überschreiten. Ziel dieser Angemessenheitsprüfung ist es, den potenziellen Anleger dazu zu animieren, sich intensiv zu informieren und bei Bedarf Rat zu suchen.
„Kindersparen” im engeren Sinne ist bei ComfortInvest aktuell nicht möglich. Als Alternative können Sie in Ihrem ComfortInvest-Depot ein neues Anlageziel eröffnen und für Ihr(e) Kind(er) sparen. Sobald das 18. Lebensjahr erreicht ist, kann das besparte Anlageziel in das Depot des Kindes übertragen werden. Der Depotübertrag innerhalb der Sutor Bank ist kostenfrei, die bis dahin noch nicht versteuerte Renditen sind steuerpflichtig. Wollen Mutter und Vater für den Nachwuchs mit Indexfonds sparen, sollten sie vorher genau abwägen, ob sie das Depot über sich selbst oder von Anfang an auf den Namen von Tochter oder Sohn laufen lassen wollen. Die Variante das Depot auf den Namen des Kindes zu eröffnen hat den Vorteil, dass die Steuerfreibeträge fürs Kind voll ausgeschöpft werden können. Geht es jedoch um staatliche Ausbildungshilfe, kann sich ein Kinderdepot negativ auswirken. Denn zum Beispiel beim BAföG werden Ersparnisse, die über dem Freibetrag von 7.500 Euro liegen, angerechnet.
„Enkelsparen” im engeren Sinne ist bei ComfortInvest leider noch nicht möglich. Als Alternative können Sie in Ihrem ComfortInvest-Depot ein neues Anlageziel eröffnen und für Ihre(n) Enkel sparen. Sobald das 18. Lebensjahr erreicht ist, kann das besparte Anlageziel in das Depot des Enkels übertragen werden. Der Depotübertrag innerhalb der Sutor Bank ist kostenfrei, die bis dahin noch nicht versteuerte Renditen sind steuerpflichtig. Für Großeltern ist es am einfachsten, erst einmal auf eigenen Namen zu sparen: Somit entfällt die schriftliche Zustimmung der Eltern, die für Enkelkonten ansonsten nötig ist.
Jedes ComfortInvest-Anlageziel hat übrigens eine eigene Kontoverbindung: Geben Sie die IBAN des Verrechnungskontos einfach an Freunde und Verwandte weiter und investieren Sie damit gemeinsam in die Zukunft Ihres Kindes bzw. Enkels. Die IBAN für Einzahlungen per Überweisungen finden Sie in Ihrem ComfortInvest-Depot unter dem Navigationspunkt “Ein- & Auszahlen” nach der Auswahl des entsprechenden Anlageziels.
Am Anmeldungsprozess ändert sich dadurch nichts. Sie können Ihr ComfortInvest Depot ganz einfach online eröffnen und sich via POSTIDENT identifizieren. Da Sie der Sutor Bank bereits bekannt sind, geschieht die Zuordnung Ihres ComfortInvest-Depots vollkommen automatisch unter Ihrer bisherigen Kundennummer und ein über ComfortInvest erteilter Freistellungsauftrag gilt damit automatisch auch für Ihre anderen Spar- bzw. Anlageformen bei der Sutor Bank.
Seit dem 3. Januar 2018 müssen alle Wertpapierdienstleister die Transaktionen ihrer Kunden, also den Kauf und den Verkauf börsengehandelter Wertpapiere wie etwa Aktien, Schuldverschreibungen oder Investmentfonds, an die Finanzmarktaufsichtsbehörde BaFin melden. Das gilt europaweit mit dem Ziel, das Meldewesen zu vereinheitlichen und die Transparenz an den Finanzmärkten zu erhöhen.
Privatkunden benötigen eine nationale ID/Kennung
Privatkunden (natürliche Personen) werden zukünftig durch eine nationale ID/Kennung identifiziert. Banken sind verpflichtet, bei allen Personen, die eine Anlageentscheidung treffen können, diese Kennung zu erfragen. Das betrifft Depotinhaber sowie Bevollmächtigte. Kunden sind daher angehalten, ihre nationale ID/Kennung an uns zu melden. Andernfalls können meldepflichtige Geschäfte ab dem 3. Januar 2018 nicht mehr ausgeführt werden.
Hintergrund und Meldung
Jedes Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat eine nationale Kennung definiert, mit der seine Staatsbürger gegenüber der Finanzmarktaufsichtsbehörde eindeutig identifiziert werden können. Diese kann je Land unterschiedlich sein. Wie Ihre persönliche nationale Kennung lautet, ist daher von Ihrer Staatsbürgerschaft abhängig. Weitere Informationen zu den Dokumenten, auf denen Ihre nationale ID/Kennung angegeben ist, finden Sie in der Tabelle weiter unten auf dieser Seite.
Deutsche Staatsbürger müssen neben der Nationalität keine weiteren Angaben machen. Ihre nationale Kennung ergibt sich aus den dem Geburtsdatum sowie den Vor- und Nachnamen und liegt deshalb der Bank bereits vor. Sie müssen also nichts tun.
Auch Staatsbürger aus Frankreich, Irland, Luxemburg, Österreich und Ungarn müssen neben der Nationalität keine weiteren Angaben machen, da sich ihre Kennung aus den der Bank bereits vorliegenden Daten ergibt.
Für Staatsbürger aus allen anderen Ländern des EWR sind noch weitere Angaben notwendig, welche, erfahren Sie in der Tabelle unten auf dieser Seite.
Staatsbürger eines Landes außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums identifizieren sich mit ihrer nationalen Passnummer.
Besonderheiten bei doppelter Staatsbürgerschaft:
- Im Falle einer doppelten EWR-Staatsbürgerschaft reicht die National ID des Landes, welches sich alphabetisch (gemäß Tabelle) vor dem anderen befindet.
- Sollten Sie eine EWR-Staatsbürgerschaft und eine Nicht-EWR-Staatsbürgerschaft besitzen, melden Sie bitte die National ID der EWR-Staatsbürgerschaft.
Übersicht nationale Kennung je Land (Beispiele)
Land // Nationale Kennung
- Belgien // Belgische nationale Nummer (Numéro de registre national – Rijksregisternummer)
- Bulgarien // Bulgarische persönliche Nummer
- Dänemark // Persönlicher Identitätscode – 10 alphanumerische Zeichen: DDMMYYXXXX
- Deutschland // Keine Angabe erforderlich
- Estland // Estnischer persönlicher Identifikationscode (Isikukood)
- Finnland // Persönlicher Identitätscode
- Frankreich // Keine Angabe erforderlich
- Griechenland // 10-stelliger DSS Investor Share
- Irland // Keine Angabe erforderlich
- Island // Persönlicher Identitätscode (Kennitala)
- Italien // Steuernummer (Codice fiscale)
- Kroatien // Persönliche Identifikationsnummer (OIB: Osobni identifikacijski broj)
- Lettland // Persönlicher Code (Personas kods)
- Liechtenstein // Nationale Passnummer
- Litauen // Persönlicher Code (Asmens kodas)
- Luxemburg // Keine Angabe erforderlich
- Malta // Nationale Identifikationsnummer
- Niederlande // Nationale Passnummer
- Norwegen // 11-stellige persönliche ID (Foedselsnummer)
- Österreich // Keine Angabe erforderlich
- Polen // Nationale Identifikationsnummer (PESEL)
- Portugal // Steuernummer (Número de Identificação Fiscal)
- Rumänien // Nationale Identifikationsnummer (Cod Numeric Personal)
- Schweden // Persönliche Kennnummer
- Slowakei // Persönliche Nummer (Rodné číslo)
- Slowenien // Persönliche Identifikationsnummer (EMŠO: Enotna Matična Številka Občana)
- Spanien // Steueridentifikationsnummer (“Código de identificación fiscal” bzw. “Número de Identificación Fiscal” // entspricht im Allgemeinen der Nummer auf dem nationalen Personalausweis und besteht in der Regel aus 8 Ziffern + 1 Buchstabe)
- Tschechische Republik // Nationale Identifikationsnummer (Rodné číslo)
- Ungarn // Keine Angabe erforderlich
- Vereinigtes // Königreich Nationale Versicherungsnummer
- Zypern // Nationale Passnummer
Die vollständige Liste finden Sie hier.
Staatsbürger eines Landes außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums identifizieren sich mit ihrer nationalen Passnummer (No. Passport).
Firmenkunden benötigen einen LEI (Legal Entity Identifier)
Für juristische Personen und registrierte Rechtsträger wurde als Kennung der LEI (Legal Entity Identifier) eingeführt. Das ist eine global eindeutige Kennung für eigenständige Rechtsträger im Finanzmarkt, mit der jeder Vertragspartner und jede Finanztransaktion weltweit eindeutig identifiziert werden kann. Bevollmächtigte, ob natürliche oder juristische Personen, müssen zukünftig als Handelspartner ebenfalls identifiziert werden. Kunden sind daher anhalten, einen LEI abzufragen oder zu beantragen und an uns zu melden. Andernfalls können meldepflichtige Geschäfte ab dem 3. Januar 2018 nicht mehr ausgeführt werden.
Hintergrund und Meldung LEI für juristische Personen
Der LEI-Code ist eine weltweit gültige, zwanzigstellige Kennungsnummer, die als internationaler Standard für Unternehmen des Finanzmarkts etabliert wird. Jeder LEI-Code wird einmalig vergeben und ermöglicht eine weltweite Zuordnung zu einem konkreten Unternehmen. Das Rahmenwerk des LEI-Einsatzes wird vom LEIROC (Legal Entitiy Identifier Regulatory Oversight Committee) koordiniert. Für die Vergabe von LEIs sind die sogenannten Local Operating Units (LOUs) verantwortlich. Für die Vergabe eines LEI und die notwendige jährliche Erneuerung seiner Nutzung fallen Gebühren an, welche, entnehmen Sie bitte bei Ihrer gewählten LEI-Vergabestelle.
Eine Liste aller LEI-Vergabestellen, finden Sie unter: www.gleif.org
Depotführung
Ja, die Anlage von mehreren Anlagezielen ist problemlos möglich, nachdem Sie Ihr ComfortInvest-Depot mit einem Anfangs-Anlageziel eröffnet haben. Sobald der initiale Anmeldeprozess und die Eröffnung des ersten Anlageziels abgeschlossen sind, können Sie in Ihrem Account einfach weitere Anlageziele anlegen. Für jedes Anlageziel können Sie jeweils auch eine eigene Anlagestrategie/ Risikoklasse wählen.
Eine erneute Identifizierung ist für die Eröffnung weiterer Anlageziele nicht notwendig und die Eröffnung eines weiteren Anlageziels ist mit wenigen Klicks erledigt.
- Loggen Sie sich in Ihr ComfortInvest-Depot ein.
- In der Übersicht Ihrer bisherigen Anlageziele klicken Sie rechts unten auf den Button “Neues Anlageziel”. (Sie finden den Button alternativ auch unter Ihren persönlichen Bereich (Ihr Name) unter dem Navigationspunkt „Neues Anlagezie“)
- Anschließend können Sie Ihr zusätzliches Anlageziel planen.
Jetzt folgen Sie den Anweisungen am Bildschirm und nach wenigen Klicks ist Ihr zusätzliches Anlageziel erstellt – eine erneute Identifizierung ist dafür nicht notwendig.
Einen Anlagestrategie-Wechsel (zum Beispiel von ComfortInvest Wachstum auf ComfortInvest Chance) können Sie für jedes Anlageziel jederzeit per Formular erteilen. Bitte überlegen Sie sorgfältig, ob Sie das tatsächlich möchten und ob sich Ihre Risikoeinstellung geändert hat – immerhin haben Sie sich aktiv für Ihre aktuelle Anlagestrategie entschieden. Zur Entscheidungsfindung empfehlen wir Ihnen die Wiederholung unserer Anlageberatung.
Als Link unterhalb dieses Beitrages finden Sie die Vorlage zum Strategiewechsel. Bitte tragen Sie Ihre Kundendaten ein und füllen Sie den Wechselauftrag (Die empfohlene Anlagestrategie finden Sie im Dokument “Protokoll Analyse” in Ihrem Postfach) aus.
Sie können uns das ausgefüllte und unterschriebene Dokument anschließend eingescannt bequem über den Upload Service in Ihrem ComfortInvest Account oder per E-Mail an service@comfortinvest.de senden. Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit uns den Strategiewechselauftrag als Fax an +49 (0)89 15 88 15-402 oder per Post zukommen lassen.
Für den Strategiewechsel erheben wir selbstverständlich keine Gebühren. Beachten Sie bei einem Strategiewechsel bitte, dass durch jede Transaktion (Kauf und Verkauf) Kosten entstehen können und Ihnen durch einen Strategiewechsel möglicherweise Steuer-Vorteile entgehen. Bitte beachten Sie ebenfalls: Wie lange die Durchführung eines Strategiewechsels dauert, können wir nicht Tag genau prognostizieren und zwei Wochen sind keine Seltenheit. Es können während der Umstellung kurzfristige Darstellungsfehler in Ihrem ComfortInvest-Account auftreten. Sollten Darstellungsfehler auftreten, können wir Ihnen einen korrekten Depotauszug auf Anfrage gern jederzeit zukommen lassen.
Tipp: Bei ComfortInvest können Sie unendlich viele Anlageziele anlegen und sich damit nicht nur auf eine Anlagestrategie fokussieren. Für jedes Anlageziel können Sie jeweils eine eigene Anlagestrategie wählen und so für unterschiedliche Anlageziele unterschiedliche Risikostufen wählen.
Nein, bei einer Kündigung entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.
Bitte beauftragen Sie die Kündigung und den damit verbundenen Verkauf Ihrer Fonds über Ihren ComfortInvest-Account unter mein.comfortinvest.de. Im Navigationspunkt „Anlageziel bearbeiten“ wählen Sie zuerst das zu kündigende Anlageziel aus und klicken anschließend den Button „Kündigen“. Nach Klick auf den Button folgen Sie bitte den Anweisungen auf dem Bildschirm. Aus Sicherheitsgründen senden wir Ihnen eine mTAN auf Ihr Mobiltelefon, mit der Sie die sogenannte Anlageziel-Kündigung autorisieren.
Kündigen Sie Ihr letztes aktives Anlageziel, wird kurz darauf Ihr Account vollständig gekündigt und gesperrt.
Bei ComfortInvest gibt es keine Kündigungsfristen. Somit können Sie Ihr gesamtes ComfortInvest-Depot oder einzelne Anlageziele jederzeit auflösen. Falls Sie lediglich kurzfristig Geld benötigen und anschließend weitersparen möchten, können Sie sich Ihren Wunschbetrag einfach auszahlen lassen oder Ihre Sparrate flexibel anpassen.
Bitte beachten:
Der Prozess der Kündigungsauszahlung dauert ungefähr sieben Bankarbeitstage. In Ausnahmefällen kann dies auch etwas länger dauern. Wir haben leider keinen Einfluss auf die konkrete Dauer einer Kündigungsauszahlung.
Sollten im gekündigten Anlageziel noch Aufträge (dazu zählen Auszahlungsaufträge, gerade getätigt Sparrateneinzüge oder zum Beispiel auch Einmal-Einzahlungsaufträge) offen sein: Wir verarbeiten einen Auftrag nach dem anderen, um Komplikationen zu vermeiden. Daher können sich die oben angegebenen Zeiten auch verschieben.
Aktuell bieten wir aufgrund der Sperrfristen für VL-Verträge noch keine Anlage von vermögenswirksamen Leistungen an. Der Sparbetrag kann bei VL-Verträgen frühestens nach sieben Jahren ausgezahlt werden. Bei ComfortInvest kann man dagegen jederzeit auf sein Geld zugreifen und Auszahlungen vornehmen.
Ja, unsere WebApp ist „mobile first“ gedacht und umgesetzt: Sie können sich bequem von überall aus einloggen, haben Ihr Depot stets im Blick und können alle Funktionen auch mobil nutzen. Unsere WebApp können Sie ganz einfach auf dem Smartphone erstellen. Ein App-Download aus einem App-Store ist dafür nicht notwendig. Sollte Ihr Browser den Login per Fingerabdruck akzeptieren, können Sie Ihre Zugangsdaten auch mit Ihrem Fingerabdruck bestätigen.
Bei ComfortInvest werden nicht ausschließlich historische Wertentwicklungen für die Renditeprognose Ihres angelegten Geldes verwendet. Für die Renditeprognose werden stattdessen aktuelle Fundamentaldaten – z. B. Dividendenrenditen, Gewinnwachstumsraten, Bewertungen, Währungseffekte, aktuelle Renditen – von über 100 Anlageklassen und -regionen verwendet. Dazu wird der erwartete Mehrertrag (Alpha) eines Fonds oder ETFs gegenüber der erwarteten Marktrendite berechnet. Die Renditeprognosen, von denen die Kosten der Vermögensverwaltung bereits abgezogen wurden, beziehen sich auf die nächsten zehn Jahre und sind als jährliche durchschnittliche Rendite zu verstehen. Die Renditeprognose wird in anhand der Wahrscheinlichkeitsbereiche „Schlecht“, „Mittel“ und „Sehr gut“ angegeben.
Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben oder es ändern möchten, klicken Sie bitte auf der Login-Seite auf „Passwort vergessen“ und folgen Sie den Anweisungen am Bildschirm.
Wenn Sie umgezogen sind, falls Sie geheiratet haben, falls sich Ihre Telefonnummer geändert hat oder Sie eine neue E-Mailadresse nutzen, dann können Sie Ihre persönlichen Daten mit dem „Service-Formular“ ändern – Ihre Unterschrift ist für die Änderung Ihrer Daten zwingend erforderlich. Sie finden das Dokument in Ihrem persönlichen Bereich (Ihr Name) im Navigationspunkt „mein Profil“.
Adresse / Wohnanschrift
E-Mail-Adresse
Mobilfunk und weitere Telefonnummern
Name
Sie können uns das ausgefüllte und unterschriebene Dokument bequem über den Upload Service in Ihrem ComfortInvest Account, als E-Mail an service@comfortinvest.de, als Fax an +49 (0)30 22 01 24 678 oder per Post zukommen lassen.
Wenn Sie Ihr(e) Bankverbindung / SEPA-Lastschriftmandat ändern möchten, können Sie dies online vornehmen. Navigieren Sie bitte auf “Ihr Name” –> “mein Profil” und klicken Sie anschließend auf “ändern” beim Referenzkonto. Tragen Sie Ihre IBAN ein und bestätigen Sie die Änderung per mTAN.
Aufgrund des Sepa-Lastschriftmandats und aufgrund der Dauer eines Bankdatenwechsels, muss eine Bankdatenänderung bzw. ein neues SEPA-Mandat mindestens 3 Bankarbeitstage vor dem nächsten Bankeinzug (egal ob Sparraten-Einzug oder Einmalanlagen-Einzug) bzw. Auszahlungs- bzw. Kündigungsauftrag geschehen.
Nachlass und Erbe
Der Verlust eines nahestehenden Menschen bringt neben der Trauer leider auch zusätzliche Formalitäten mit sich. Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit, die finanziellen Angelegenheiten der verstorbenen Person so einfach und schnell wie möglich zu regeln.
Liegt Ihnen die Sterbeurkunde bzw. andere Unterlagen zur Erfassung des Todesfalls (z. B. eröffnetes Testament oder Erbschein) bereits vor?
Neben den Daten des Verstorbenen teilen Sie uns bitte Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen mit.
Melden Sie sich bitte bei uns mit so vielen Informationen wie möglich. (per E-Mail unter service@comfortinvest.de oder telefonisch ist im ersten Schritt vollkommen ausreichend)
Sobald wir die Todesfallmeldung von Ihnen erhalten haben, melden wir uns und informieren Sie schnellstmöglich über das weitere Vorgehen. hinzuzufügen.
Besonderheiten Nachlass und Erbe Comfortinvest-Anlageziele (Vermögensverwaltungs-Depots):
- Sollte der Depotinhaber verstorben sein, können die Erben im Rahmen der Nachlassabwicklung entscheiden, ob ein Depot auf die Erben übertragen oder der Gegenwert ausgezahlt werden soll.
- Soll das ComfortInvest-Depot weitergeführt werden, ist die Einrichtung eines neuen ComfortInvest-Depots auf den Namen des Erben erforderlich.
- Danach können die Depot-Anteile aus dem bisherigen Depot, in das neue Depot übertragen werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich als Erbe bei einem Depotübertrag in jedem Fall mit dem ComfortInvest-Team in Verbindung setzen, da sonst Einrichtungsentgelte für den Anteils-Übertrag anfallen. Wenden Sie sich dafür bitte an unser ComfortInvest-Team unter der E-Mail service@comfortinvest.de oder per Telefon unter +49(0)89 15 88 15-402. Sie erhalten daraufhin das Übertragungsformular von uns. Außerdem werden dann keine Einrichtungsentgelte für den Anteilsübertrag fällig
- Sobald uns die Todesfallmeldung vorliegt, werden ggf. bestehende Lastschriften automatisch gestoppt.
- Eine ggf. erteilte Depot-Vollmachtbleibt grundsätzlich auch im Nachlassfall bestehen.
- Die Bevollmächtigte Person kann – bei bestehender Vollmacht für den Todesfall – weiterhin über das Depot verfügen.
- Eine bestehende Vollmacht kann bei Bedarf von den rechtmäßigen Erben widerrufen werden.
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- Bei einem Gemeinschaftsdepot kann die 2. Person der Gemeinschaft – unabhängig von einer Vollmacht – weiterhin über das Depot verfügen.
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Ein- und Auszahlung
Wir unterscheiden Einzahlungen in Einmalzahlungen und Sparraten. Eine Einmalzahlung kann per Überweisung von jedem Konto oder bequem per SEPA-Lastschrift von Ihrem Referenzkonto getätigt werden.
Die monatliche Sparrate können Sie automatisch per SEPA-Lastschrift von Ihrem Referenzkonto abbuchen lassen. Gern können Sie auch einen Dauerauftrag als Alternative zur Sparrate einrichten.
Bitte beachten: Einzahlungen über 25.000 Euro können lediglich per Überweisung, aus technischen Gründen aber leider nicht per SEPA-Lastschrift ausgeführt werden.
Eine Einmalzahlung kann per Überweisung von jedem Konto oder bequem per SEPA-Lastschrift von Ihrem Referenzkonto getätigt werden. Übrigens: Sie können auch jederzeit Ihre monatliche Sparrate anpassen.
Einmalzahlung per SEPA-Lastschrift
- Loggen Sie sich in Ihren ComfortInvest Account ein
- Klicken Sie in der Navigation auf “Ein- & Auszahlen”
- Wählen Sie das entsprechende Anlageziel
- Geben Sie den gewünschten Einzahlungsbetrag an
- Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit dem Klick auf “Einzahlen”
Einmalzahlung per Überweisung / Dauerauftrag
- Loggen Sie sich in Ihren ComfortInvest Account ein
- Klicken Sie in der Navigation auf “Ein- & Auszahlen”
- Wählen Sie das Anlageziel, auf das Sie einzahlen möchten.
- Klicken Sie bei “Zahlungsart” auf “Überweisung”
- Sie sehen jetzt die Bankverbindung (Kontoinhaber, BIC, IBAN und Bank) für Ihr ComfortInvest-Anlageziel.
- Tätigen Sie die Überweisung von einem Girokonto Ihrer Wahl
Weitere Infos: Das Geld wird nach Eingang in beiden Fällen automatisch in Ihre Anlagestrategie investiert und Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Einzahlungen sind jederzeit und in unbegrenzter Höhe möglich.
Beachten Sie bitte:
Einmalzahlung per SEPA-Lastschrift
- Einmalzahlungen per Lastschrift sind lediglich in Höhe von maximal 25.000 € möglich.
- Innerhalb von 8 Wochen dürfen wir Lastschriftaufträge für Einmalzahlungen nur bis zu einer Gesamthöhe von 25.000 € pro Anlageziel einziehen.
Möchten Sie mehr oder öfter einzahlen, ist dies problemlos per Überweisung möglich.
Sobald Sie eine Einmalanlage im Kundenbereich per SEPA-Lastschrift beauftragt haben, erfolgt die SEPA-Lastschrift von Ihrem Referenzkonto innerhalb der nächsten vier Bankarbeitstage. In den folgenden sieben Bankarbeitstagen wird Ihre Einzahlung in Ihr ComfortInvest-Depot investiert. Über den Status Ihrer Einzahlungen halten wir Sie im Kundenbereich stets auf dem Laufenden.
Wenn Sie bei der ComfortInvest-Depoteröffnung eine Einmalanlage angegeben haben, erfolgt die SEPA-Lastschrift von Ihrem Referenzkonto innerhalb der nächsten vier Bankarbeitstage nach der Bestätigung Ihrer Depoteröffnung. In den folgenden sieben Bankarbeitstagen wird Ihre Einmalanlage in Ihr ComfortInvest-Depot investiert. Über den Status Ihrer Einzahlungen halten wir Sie im Kundenbereich stets auf dem Laufenden.
Wenn Sie in Ihrem ComfortInvest-Konto eine monatliche Sparrate eingerichtet haben, wird Ihre Sparrate jeweils am ersten Bankarbeitstag eines Monats von Ihrem Referenzkonto per SEPA-Lastschrift abgebucht.
Bei ComfortInvest gibt es keine Mindestsparraten und Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihre monatliche Sparrate zu ändern. Für eine Sparratenänderung fallen selbstverständlich keine Kosten an.
- Loggen Sie sich in Ihren ComfortInvest Account ein
- Klicken Sie in der Navigation auf “Anlageziel bearbeiten
- Wählen Sie das entsprechende Anlageziel
- Ändern Sie die “monatliche Sparrate” im entsprechenden Eingabe-Feld
- Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit dem Klick auf “Änderungen speichern”
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des SEPA-Lastschriftmandats eine Änderung der monatlichen Sparrate mindestens drei Bankarbeitstage vor dem tatsächlichen Bankeinzug geschehen muss.
Egal ob der Einzug einer Sparrate oder der Einzug einer Einmalanlage fehlgeschlagen ist: Fällige Einzahlungen werden immer nur am Tag der Fälligkeit eingezogen – ein nochmaliger Einzugsversuch von Einzahlungen findet nicht statt.
Sollte Ihr Konto zum Fälligkeitstermin nicht ausreichend gedeckt sein, informieren wir Sie im ersten Schritt über die Rücklastschrift. Welche Gebühren für die Rücklastschrift entstehen, ist von der Empfängerbank abhängig und wir teilen Ihnen die anfallenden Kosten in einem separaten Dokument mit. Sie finden das Informationsdokument zur Rücklastschrift in Ihrem ComfortInvest-Postfach und Sie werden über die Bereitstellung per E-Mail informiert.
Ihre Sparrate konnte nicht eingezogen werden: Es wird versucht die Sparrate zur nächsten Fälligkeit erneut einzuziehen. Sollte der zweite Einzug ebenfalls fehlschlagen, werden die Sparrateneinzüge gestoppt und Sie werden auch über die zweite fehlgeschlagene Rücklastschrift informiert. Möchten Sie die Sparrate wieder aktivieren, kontaktieren Sie uns bitte umgehend oder ändern Sie einfach Ihre Sparrate.
Ihre Einmalanlage konnte nicht eingezogen werden: Wollen Sie das Geld dennoch einzahlen, wiederholen Sie gern den Prozess der Einmalzahlung.
Die Dauer eines Kaufauftrages (Order) hängt von der Art Ihrer Einzahlung ab:
- Bei einer Einzahlung per Abbuchung (SEPA-Lastschrift) wird Ihr Kaufauftrag innerhalb von vier Bankarbeitstagen eingezogen. Sie bekommen für jede Einzahlung eine SEPA-Prenotifikation und in dieser wird Ihnen der genaue Einzugstermin mitgeteilt. In Ihrem ComfortInvest-Konto sind Einzahlungen per SEPA-Lastschrift zwei Bankarbeitstage nach dem Geldeingangstag als “Cash” sichtbar.
- Bei einer Einzahlung per Überweisung gilt der Tag des Geldeingangs als Kaufauftrag. In Ihrem ComfortInvest-Konto sind Überweisungen zwei Bankarbeitstage nach dem Geldeingangstag als “Cash” sichtbar.
Bis die Käufe verbucht sind, sehen Sie Ihre Investition als “Cash”-Bestand, wenn Sie im Navigationspunkt “Übersicht” auf “Details” rechts neben dem Anlageziel klicken.
Die Investition Ihres Geldes in ETFs wird in der Regel einen Bankarbeitstag nach erfolgtem Geldeingang automatisch anhand der Best execution policy der DWP ausgeführt. Innerhalb von fünf weiteren Bankarbeitstagen werden Ihre Käufe in Ihrem ComfortInvest-Depot angezeigt. Sie nehmen auch schon vor der Anzeige im ComfortInvest-Depot an Kursveränderungen teil, da die Anteile schon in Ihrem Depot verbucht wurden.
Den Status Ihrer Einzahlung sehen Sie stets unter dem Navigationspunkt “Aktivität” im Bereich “Transaktionen” bzw. “Aufträge”.
Sollten Sie mehrere Ein- oder Auszahlungen in kurzen Zeitabständen beauftragen: Wir bearbeiten einen Auftrag nach dem anderen, um Komplikationen zu vermeiden.
Die zeitlich versetzte Abbuchung Ihrer Lastschriften hängt mit den Verfahrensvorschriften des SEPA-Lastschriftverfahrens zusammen. Demnach müssen wir die jeweils erste Lastschrift unter einem Mandat kennzeichnen, damit die Banken die Korrektheit der Nachfolgenden prüfen können. Damit wir hier Ablaufstörungen durch sich überschneidende Buchungen ausschließen können, buchen wir die erste Lastschrift grundsätzlich einen Tag früher ab als die Darauffolgenden.
Ja, der Verkauf von Fondsanteilen und die damit verbundene Auszahlung Ihres angelegten Vermögens ist jederzeit mit wenigen Klicks in Ihrem ComfortInvest-Login Bereich möglich. Eine Kündigungsfrist gibt es beim ComfortInvest nicht. Bitte beachten Sie, dass wir 100 € als “Sperrbetrag” festgelegt haben, um Ihnen Unannehmlichkeiten für eventuell angefallene Gebühren zu ersparen. Wollen Sie sich die letzten 100 € auszahlen lassen, kündigen Sie bitte Ihr ComfortInvest-Anlageziel.
Sie können jederzeit Auszahlungen auf Ihr Referenzkonto im Login-Bereich vornehmen. Aus Sicherheitsgründen senden wir Ihnen eine TAN auf Ihr Mobiltelefon, mit der Sie eine Auszahlung autorisieren.
- Loggen Sie sich in Ihren ComfortInvest-Account unter ein
- Klicken Sie auf den Navigationspunkt “Ein- & Auszahlen”
- Klicken Sie jetzt auf den grauen Reiter “Auszahlung”
- Wählen Sie ggf. das Anlageziel, von dem die Auszahlung vorgenommen werden soll.
- Geben Sie den Auszahlungsbetrag ein.
- Klicken Sie auf Auszahlen.
- Sie erhalten eine SMS mit einer mTan auf Ihre beim ComfortInvest hinterlegte Mobilfunknummer.
- Bitte geben Sie diese mTan in dem dafür vorgesehenen Feld ein und klicken Sie abschließend auf “Geld auszahlen”
Bitte beachten Sie, dass wir 100 € als Sperrbetrag pro Anlageziel festgelegt haben, um Ihnen Unannehmlichkeiten für eventuell angefallene Gebühren zu ersparen. Wollen Sie sich die letzten 100 € eines Anlageziels auszahlen lassen, können Sie ein ComfortInvest-Anlageziel oder Ihr komplettes Depot jederzeit kündigen.
Erfolgt Ihr Auszahlungsauftrag bis 14.00 Uhr, werden Ihre Fonds- bzw. ETF-Anteile in der Regel am folgenden Bankarbeitstag automatisch anhand der Best execution policy der DWP verkauft und der entsprechende Geldbetrag innerhalb der darauffolgenden drei Bankarbeitstage auf Ihr Referenzkonto überwiesen. Bei einem Auszahlungsauftrag nach 14.00 Uhr werden Ihre ETF-Anteile in der Regel innerhalb von zwei Bankarbeitstagen verkauft und der entsprechende Geldbetrag innerhalb der darauffolgenden drei Bankarbeitstage auf Ihr Referenzkonto überwiesen. Innerhalb von fünf weiteren Bankarbeitstagen werden Ihre Verkäufe in Ihrem ComfortInvest-Depot angezeigt.
Den Status Ihrer Auszahlung sehen Sie stets unter dem Navigationspunkt “Aktivität” // “Aufträge”.
Bitte beachten:
Sollten im selben Anlageziel verschieden Aufträge (Einzahlungsaufträge, laufende Sparrateneinzüge oder Auszahlungsaufträge) in kurzen Zeitabständen beauftragt worden sein: Wir verarbeiten einen Auftrag nach dem anderen, um Komplikationen zu vermeiden. Daher können sich die oben angegebenen Zeiten auch verschieben.
Gern richten wir einen kostenlosen Entnahmeplan für Sie ein. Voraussetzungen für einen Entnahmeplan sind 2.000 € Mindesteinlage und die Mindestauszahlung beträgt 50 € pro Monat. Das zugehörige Formular finden Sie unterhalb dieses Artikels – Den Bereich “Aufteilung” bitte nicht ausfüllen.
Sie können uns das ausgefüllte und unterschriebene Dokument bequem über den Upload Service in Ihrem ComfortInvest-Account, als E-Mail an service@comfortinvest.de oder per Post zukommen lassen.
Auszahlungen können Sie auch jederzeit über Ihre ComfortInvest-Benutzeroberfläche vornehmen.
Möglicherweise wurden noch nicht alle Fondsanteile gekauft. Die Fondsgesellschaften arbeiten an unterschiedlichen Tagen und deswegen können die Käufe nicht bei allen Fonds/ETFs am gleichen Tag erfolgen.
Nein, aus Sicherheitsgründen ist eine Auszahlung ausschließlich auf Ihr Referenzkonto möglich.
Steuern und Abgaben
Ja, eine Jahressteuerbescheinigung wird automatisch von unserer Partnerbank erstellt und bis spätestens Ende März des Folgejahres an Sie versendet.
Falls Sie bei der ComfortInvest-Partnerbank lediglich den ComfortInvest-Service nutzen, wird Ihnen die Steuerbescheinigung im ComfortInvest-Postfach zur Verfügung gestellt und Sie bekommen eine Benachrichtigung.
Falls Sie bei der ComfortInvest-Partnerbank weitere Services nutzen, geht Ihnen die Steuerbescheinigung postalisch zu.
Ihren Freistellungsauftrag können Sie bequem auf der ComfortInvest-Plattform einrichten und abändern. Die Erteilung eines gemeinsamen Freistellungsauftrag mit Ihrem Ehepartner ist ebenfalls möglich.
- Loggen Sie sich für die Erteilung eines Freistellungsauftrages in Ihr ComfortInvest-Depot ein
- klicken Sie in Ihrem persönlichen Bereich (Ihren Namen) auf den Navigationspunkt “Freistellungsauftrag” und folgen Sie den Anweisungen am Bildschirm”
Bitte beachten: Der erteilte Freistellungsauftrag gilt für alle Ihre Anlagen bei unserer Partnerbank. Einen erteilten FSA kann man im laufenden Jahr nicht komplett löschen. Sie können einen FSA aber innerhalb des aktuellen Jahres auf den bisher verbrauchten Wert reduzieren. Hinterlegen Sie dann “gültig bis zum Jahresende”, wird Ihr FSA für das kommende Jahr automatisch gelöscht.
Auf Kapitalerträge (bei ComfortInvest bestehen diese aus Kursgewinnen und Dividenden) werden für alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen die Abgeltungssteuer (25 %), der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungssteuer) und gegebenenfalls die Kirchensteuer (8 % bzw. 9 % der Abgeltungsteuer) automatisch an das Finanzamt abgeführt.
Personen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, steht allerdings ein jährlicher Freibetrag in Höhe des Sparerpauschbetrages zu, der von der Besteuerung freigestellt ist. Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag im Rahmen der Einkommensteuer. Mithilfe des Sparerpauschbetrages können alle in Deutschland steuerpflichtige Singles Kapitalerträge bis 801 Euro und gemeinsam veranlagte Personen bis zu 1.602 Euro steuerfrei verbuchen. Lediglich für Kapitalerträge, die über dem Sparerpauschbetrag liegen, müssen demnach Steuern und Abgaben abgeführt werden. Um den Sparerpauschbetrag bequem ausnutzen zu können, muss allerdings ein sogenannter Freistellungsauftrag (FSA) erteilt werden.
Wurde kein solcher Freistellungsauftrag erteilt, können die abgeführten Steuern nachträglich im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Nachteilig ist hierbei, dass Sie unnötigen Mehraufwand bei der Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung haben, da sie die Anlage KAP zusätzlich ausfüllen müssen. Außerdem verzichten Sie auf die durch diesen Betrag erwartbare Rendite.
Zusammenfassung:
- Liegt kein FSA vor, werden Steuern und Abgaben auf alle Kapitalerträge automatisch an das Finanzamt abgeführt.
- Liegt ein FSA vor, werden lediglich Steuern und Abgaben für Kapitalerträge oberhalb des im Freistellungsauftrag erteilten Wertes an das Finanzamt abgeführt.
- Der FSA wird pro Kreditinstitut erteilt und kann auf mehrere Kreditinstitute „verteilt“ werden, um den Sparerpauschbetrag optimal auszunutzen.
- Die Summe aller erteilten FSAs darf nicht höher als der Sparerpauschbetrag (für Singles 1.000 Euro, bzw. für gemeinsam Veranlagte bis zu 2.000 Euro) sein.
- Eine Erhöhung des FSA ist im laufenden Jahr jederzeit möglich und bereits abgezogene Steuern und Abgaben werden Ihnen nach einer Erhöhung des Freistellungsauftrages ggf. erstattet.
- Ein FSA kann im laufenden Jahr bis zum bereits ausgeschöpften Betrag reduziert werden und der Betrag wird in diesem Falle gegebenenfalls an den niedrigstmöglichen Wert angepasst.
- Die Kündigung bzw. der Widerruf eines bereits erteilten FSA ist im laufenden Jahr nicht möglich. Damit Ihr FSA im Folgejahr automatisch erlischt, können Sie bei Erteilung/Änderung die Gültigkeit angeben bzw. ändern.
Eine Änderung muss dem entsprechenden Finanzunternehmen bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres mitgeteilt werden. Dabei gilt es den Stichtag des jeweiligen Kreditinstitutes zu beachten – Bei unserer Partnerbank ist das in Regel zehn Bankarbeitstage vor dem letzten Bankarbeitstag des aktuellen Jahres. Aufgrund der vielen Feiertage zum Jahresende, kann der Stichtag aber auch früher sein und Sie sollten eine geplante FSA-Änderung bzw. eine FSA-Erteilung nicht zu lange vor sich herschieben.
Zinssparen: Tages- & Festgeld
Bei ComfortInvest können Sie attraktive Tages- und Festgelder von europäischen Partnerbanken abschließen sowie in gemanagte Portfolios aus Fonds und ETFs investieren.
Die Eröffnung eines ComfortInvest-Depots inklusive Ihrem ersten Tages- bzw. Festgeldkontos erläutern wir hier.
Ja, die Anlage von mehreren Tages- bzw. Festgeldkonten ist möglich, nachdem Sie Ihr ComfortInvest-Depot mit einem Anfangs-Tages- bzw. Festgeldkonto eröffnet haben. Sobald der initiale Anmeldeprozess und die Eröffnung des ersten Tages- bzw. Festgeldkontos abgeschlossen sind, können Sie in Ihrem Account einfach weitere Tages- bzw. Festgeldkontos anlegen und auch ComfortInvest-Anlageziele (Investments in Fonds/ETFs) eröffnen.
Bitte beachten: Als Maximaleinlage sind 100.000 Euro pro Kunde und Institut aus Risikogesichtspunkten von uns festgelegt.
- Loggen Sie sich in Ihren ComfortInvest Account ein.
- Im Navigationspunkt “Übersicht” klicken Sie auf den Button “Neue Geldanlage”.
- Anschließend machen Sie Ihre Angaben zur Einmalanlage und mithilfe des blauen Schiebereglers und bestimmen Sie Ihre Wunsch-Laufzeit.
- Anschließend können die entsprechenden Angebote im Detail vergleichen und eines der Angebote auswählen.
Bitte beachten: Die Angebote an Tages- bzw. Festgeldkonten variieren und es kann vorkommen, dass wir Ihnen für Ihren Einmalanlagebetrag kein passendes Produkt anbieten können. Erhöhen oder senken Sie dann einfach Ihre Einmalanlage und vergleichen Sie anschließend die Angebote. Mit Hilfe des Schiebereglers können Sie die Laufzeit variieren.
- Haben Sie sich für ein Angebot entschieden, folgen Sie den Anweisungen am Bildschirm und beantworten die abschließenden Fragen. Nach dem Klick auf „weiter zur mTAN-Eingabe“ und der anschließenden Eingabe der mTAN wird Ihr Tages- bzw. Festgeldkonto erstellt und eröffnet. Nach kurzer Zeit können Sie Ihre erste Einzahlung tätigen.
Bitte beachten: Teilweise ist für die Eröffnung eines Tages- bzw. Festgeldkontos eine erneute Identifizierung per PostIdent und / oder der Upload zusätzlicher Dokumente notwendig – Falls dem so ist, informieren wir Sie umgehend über Ihren ComfortInvest-Account und per E-Mail.
Läuft die Gültigkeit Ihres bei der Eröffnung von ComfortInvest hinterlegten Ausweisdokumentes (z. B. Personalausweis oder Reisepass) ab, müssen Sie sich neu identifizieren. Dieser Hinweistext: „Aktion erforderlich: Folgende Konten erfordern Ihr Eingreifen. Bitte wählen Sie eine Art der Identifikation“ deutet darauf hin, dass Ihr Ausweisdokument nicht mehr gültig ist. Bitte folgen Sie dem Link „Zur Identifikation“ um das Postident-Verfahren zu starten.
Dauer der Eröffnung des ersten Tages- bzw. Festgeldkontos
- Sobald Sie die Eröffnung Ihres Accounts inkl. Ihrem ersten Tages- bzw. Festgeldkontos und die zugehörige Identifizierung per PostIdent abgeschlossen haben, wird Ihr Verrechnungskonto inkl. Ihrem ersten Zinskonto innerhalb von maximal 5 Bankarbeitstagen eröffnet.
Bitte beachten: Bankspezifisch kann es sein, dass eventuell Zusatzunterlagen für die Eröffnung angefordert werden. Sollte dem so sein, melden wir uns selbstverständlich umgehend bei Ihnen. - Sobald Ihr Tages- bzw. Festgeldkonto eröffnet ist, erhalten Sie eine E-Mail, dass Sie jetzt einzahlen können.
Dauer der Eröffnung von zusätzlichen Tages- bzw. Festgeldkonten
- Sobald Sie die Eröffnung eines weiteren Tages- bzw. Festgeldkontos abgeschlossen haben, wird Ihr Ihr weiteres Zinskonto innerhalb von maximal 5 Bankarbeitstagen eröffnet.
Bitte beachten: Bankspezifisch kann es sein, dass eventuell Zusatzunterlagen für die Eröffnung angefordert werden. Sollte dem so sein, melden wir uns selbstverständlich umgehend bei Ihnen. - Sobald Ihr Tages- bzw. Festgeldkonto eröffnet ist, erhalten Sie eine E-Mail, dass Sie jetzt einzahlen können.
Die Höhe der Mindesteinlage und die der Maximaleinlage ist je nach Partnerbank und Produkt unterschiedlich – je nach Angebot kann diese allerdings schon bei 1.000 Euro liegen. Meist beginnen die Angebote jedoch ab 5.000 Euro. Die genauen Angaben finden Sie im jeweiligen Produktangebot bzw. im Produktinformationsblatt.
Bitte beachten: Als Maximaleinlage sind 100.000 Euro pro Kunde und Institut aus Risikogesichtspunkten von uns festgelegt.
Nein, denn ComfortInvest mit seinen digitalen Abschlussmöglichkeiten agiert mit Blick auf Tages- und Festgelder lediglich als Einlagenvermittler. Wir kennen weder Ihre individuelle Vermögenssituation noch die Ziele, die Sie mit der Geldanlage verfolgen. Daher bieten wir ausdrücklich keine Anlageberatung zu Tages- und Festgeldern an und werden zu keinem Zeitpunkt Empfehlungen zu einzelnen Produkten oder Partnerbanken aussprechen.
Die Anlage eines Tages- und Festgeldes ist für einen Kunden mit geringen Risiken verbunden. Ein Kursrisiko besteht nicht, da Tages- und Festgelder keinen Kursschwankungen ausgesetzt sind. Es besteht grundsätzlich das Ausfallrisiko der jeweiligen Bank, gleichwohl sind die Einlagen durch die jeweiligen Einlagensicherungssysteme bis 100.000 Euro geschützt.
Die Laufzeit Ihres gewählten Tages- und Festgeldes beginnt, sobald uns alle erforderlichen Unterlagen von Ihnen vorliegen, die automatische Überweisung auf Ihr Anlagekonto erfolgt ist und sobald die Partnerbank das Geld angelegt hat.
Aufgrund der Unterlagen und ggf. deren Versand ins Ausland kann die Eröffnung der Anlage einige Tage in Anspruch nehmen. Sollten wir einen papierhaften Antrag (eher selten nötig) an die Partnerbank weiterleiten, hinterlegen wir Ihnen einen Scan im ComfortInvest-Postfach und schicken Ihnen eine Nachricht.
Sie werden über die erfolgreiche Eröffnung Ihres Tages- und Festgeldes informiert. Die Eröffnungs-Bestätigung können Sie ebenfalls in Ihrem ComfortInvest-Postfach einsehen.
Einzahlungen auf Tages- und Festgeldkonten geschehen in der Regel per Überweisung.
- Loggen Sie sich in Ihrem ComfortInvest-Account ein.
- Klicken Sie in der Navigation auf “Ein- & Auszahlen”.
- Klicken Sie bei “Was möchten Sie tun” auf “Einzahlen”.
- Wählen Sie bei Finanzprodukt “Tages- und Festgeldkonten”.
- Wählen Sie das Zinskonto, auf das Sie einzahlen möchten.
- Geben Sie den Wunscheinzahlungsbetrag ein.
- Sie sehen jetzt die Bankverbindung (Kontoinhaber, BIC, IBAN und Bank) für Ihr ComfortInvest – Zinskonto.
Bitte beachten: Verwenden Sie bei Ihrer Überweisung exakt den vereinbarten Anlagebetrag und exakt den zugehörigen Verwendungszweck (ohne Zusätze). Die Überweisung muss zudem unbedingt von dem bei ComfortInvest hinterlegten Referenzkonto erfolgen. Andernfalls kann es sein, dass eine Rücküberweisung an Sie stattfindet und das Zinskonto umgehend geschlossen wird. - Tätigen Sie die Überweisung vom bei ComfortInvest hinterlegten Girokonto.
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit zusätzlicher Einzahlungen auf ein bestehendes Tages- oder Festgeldkonto produktabhängig ist. Ob diese Optionen für Ihr Tages- bzw. Festgeldkonto bestehen, erfahren Sie vorab im dazugehörigen Produktinformationsblatt. Ist eine zusätzliche Einzahlung auf Ihr bestehendes Tages- bzw. Festgeldkonto nicht möglich, wird Ihnen die Option in Ihrem Account auch nicht angezeigt. Sind weitere Einzahlungen bei einem eröffneten Tages- bzw. Festgeldkonto möglich, gehen Sie bitte wie oben beschrieben vor.
Wenn die vereinbarte Laufzeit Ihres Festgeldes abgelaufen ist, wird üblicherweise das Geld nebst Zinsen (ggf. unter Einbehalt von Kapitalertrag- oder Quellensteuer) auf Ihr Verrechnungskonto ausgezahlt und von dort automatisch auf Ihr Referenzkonto überwiesen.
Gut zu wissen: Bei einigen Banken ist standardmäßig eine automatische Verlängerung Ihres Festgeldes vorgemerkt. Die automatische Verlängerung können Sie über die entsprechende Funktion jederzeit bis fünf Kalendertage vor Ablauf des Festgeldes unter „Meine Anlagen“ im ComfortInvest-Account deaktivieren.
Um welchen Zeitraum wird eine Festgeldanlage ggf. automatisch verlängert?
Die bisher aufgelaufenen Zinsen (ggf. abzüglich Kapitalertrag- oder Quellensteuer) werden, sofern im Produktinformationsblatt nicht anders beschrieben, im Rahmen der Verlängerung zusammen mit dem ursprünglichen Anlagebetrag wieder angelegt. Die Verlängerung erfolgt zu den am Tag der Fälligkeit für die neue Laufzeit geltenden Konditionen. Dieser Zinssatz kann von dem aktuellen Zinssatz abweichen.
- Bei einer ursprünglichen Laufzeit bis zu 12 Monaten wird Ihr Festgeld automatisch für dieselbe Laufzeit verlängert.
- Bei einer ursprünglichen Laufzeit über 12 Monate erfolgt die Verlängerung für weitere 12 Monate.
Eine Aufteilung in Teilbeträge oder unterschiedliche Laufzeiten ist im Rahmen der Verlängerung leider nicht vorgesehen. Sollten Sie dies wünschen, müssten Sie die Rückzahlung nach Fälligkeit abwarten und neue Aufträge zur Festgeldanlage über das ComfortInvest-Portal erteilen. Da es sich dann um neue Festgeldanträge handelt, funktioniert der Prozess wie bei der Erstanlage.
Bei Fälligkeit und Rücküberweisung Ihres Festgeldes erhalten Sie von unserer Partnerbank eine Kontoabrechnung in Ihrem ComfortInvest-Postfach.
Anlagen in Tages- oder Festgeldern sind für Sie kostenlos. Die Eröffnung und Führung der Tages- und Festgeldkonten bei unseren Partnerbanken sind ebenfalls kostenfrei für Sie.
Die entstehenden Kosten übernehmen wir für Sie. Zu den Kosten, die wir für Sie übernehmen zählen:
- die Eröffnung und Führung des ComfortInvest-Verrechnungskontos
- Identifizierungs-Verfahren
- Auslandsüberweisungen
- Saldenbestätigungen
- Kontoauszüge
- usw.
Für zusätzliche und besonders aufwändige Leistungen können im Einzelfall Kosten anfallen. Details zu diesen Leistungen können Sie unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
Bei Fälligkeit eines Festgeldes bzw. bei Tagesgeld zum Abschluss des Kalenderjahres, erhalten Sie eine Kontoabrechnung als PDF, aus der Sie alle notwendigen Informationen entnehmen können.
Je nach Zinszahlungsmodalitäten kann es weitere Unterlagen wie z. B. jährliche Zinsabrechnungen geben.
Alle Unterlagen, z. B. auch Ihre abgeschlossenen Verträge, stellen wir Ihnen in Ihrem ComfortInvest-Postfach zur Verfügung. Über die Bereitstellung von neuen Dokumenten werden Sie automatisch per E-Mail informiert.
Ja, Sie erhalten jeweils nach Abschluss eines Kalenderjahres im ersten Quartal steuerliche Informationen für alle Tages- und Festgeldanlagen (sofern steuerlich relevant) inklusive einer Saldenbestätigung für Ihr Verrechnungskonto in Ihr ComfortInvest-Postfach.
Die Zinsgutschrift erfolgt bei Festgeld in der Regel zusammen mit der Rückzahlung des Anlagebetrages bei Fälligkeit auf Ihr Referenzkonto.
Bei einer Tagesgeldanlage hängt die Zinszahlung von der Produktgestaltung ab und kann je nachdem monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Zinsen abzüglich eventuell im Ausland anfallender Quellensteuern gutgeschrieben werden.
Für jede Anlage finden Sie die Information im jeweiligen Produktinformationsblatt.
Bei Tagesgeld ist der Zinssatz variabel und kann sich im Laufe der Zeit verändern, da Sie bei Tagesgeld keine vereinbarte Laufzeit abschließen. Die jeweils gültigen Konditionen sind für Sie in Ihrem ComfortInvest -Portal einsehbar.
Bei Festgeld ist die Verzinsung Ihres Guthabens in der Regel für die vereinbarte Laufzeit garantiert. Die ggf. automatische Wiederanlage Ihres Festgeldes bei Fälligkeit erfolgt zu dem dann gültigen Zinssatz.
Grundsätzlich kann eine Bank allerdings die Zinsen, die sie für ein Festgeld auf den Angebotsseiten von ComfortInvest bietet, jederzeit und mit sofortiger Wirkung ebenfalls ändern.
Haben Sie allerdings den Eröffnungsantrag für das Festgeld bereits abgeschickt (also mit einer mTAN bestätigt), würde eine Senkung des ursprünglich angebotenen Zinses erst nach drei Bankarbeitstagen wirksam werden. So bleibt Ihnen ausreichend Zeit, den Anlagebetrag mit dem korrekten Verwendungszweck auf Ihr ComfortInvest -Verrechnungskonto zu überweisen und sich damit den ursprünglich angebotenen Zinssatz für die gesamte Laufzeit Ihres Festgeldes zu sichern.
Gut zu wissen: Sofern die Bank keine Senkung, sondern eine Erhöhung des ursprünglich angebotenen Zinses vornimmt, steht es ihr frei, diese Erhöhung auch für Festgelder umzusetzen, für die zwar bereits ein Eröffnungsantrag abgesandt wurde, aber der Anlagebetrag noch nicht überwiesen wurde. Im Zweifel fragen Sie dann gern bei uns nach.
Nachlass und Erbe
Der Verlust eines nahestehenden Menschen bringt neben der Trauer leider auch zusätzliche Formalitäten mit sich. Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit, die finanziellen Angelegenheiten der verstorbenen Person so einfach und schnell wie möglich zu regeln.
Liegt Ihnen die Sterbeurkunde bzw. andere Unterlagen zur Erfassung des Todesfalls (z. B. eröffnetes Testament oder Erbschein) bereits vor?
Neben den Daten des Verstorbenen teilen Sie uns bitte Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen mit.
Melden Sie sich bitte bei uns mit so vielen Informationen wie möglich. (per E-Mail unter service@comfortinvest.de oder telefonisch ist im ersten Schritt vollkommen ausreichend)
Sobald wir die Todesfallmeldung von Ihnen erhalten haben, melden wir uns und informieren Sie schnellstmöglich über das weitere Vorgehen. hinzuzufügen.
Besonderheiten Nachlass und Erbe bei ComfortInvest Zinssparen (Tages-/Festgeldkonten)
- Sollte der Kontoinhaber verstorben sein, werden Zinskonten in der Regel und im Rahmen der Nachlassabwicklung aufgelöst und an die Erben ausgezahlt.
- Für Zinskonten wie Fest- oder Tagesgeldkonten können vorab keine Konto-Vollmachten hinterlegt werden.
Zinssparen: Steuern und Jahresbescheinigungen
Bei ComfortInvest können Sie attraktive Tages- und Festgelder von europäischen Partnerbanken abschließen s
Voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals wird Ihnen eine Aufstellung aller steuerrelevanten Positionen des Vorjahres für Ihre Anlagen bei ComfortInvest zur Verfügung gestellt.
Sie können die Bescheinigungen jederzeit einfach und direkt in Ihrem elektronischen Postfach im ComfortInvest-Account ansehen, herunterladen und ausdrucken.
Ein Hinweis für Anlagen bei deutschen Banken:
Die Bescheinigungen werden Ihnen direkt von den Partnerbanken zur Verfügung gestellt.
Ausnahme sind hier deutsche Banken im Treuhandmodell. Deutsche Partnerbanken im Treuhandmodell (Stand: Mai 2023):
- Izola Bank
- Creditplus
- Signal IDUNA Bauspar
Hier erfolgt die Bereitstellung der Jahressteuerbescheinigung durch uns.
Sowie in gemanagte Portfolios aus Fonds und ETFs investieren.
Die Eröffnung eines ComfortInvest-Depots inklusive Ihrem ersten Tages- bzw. Festgeldkontos erläutern wir hier.
Abschnitt 1:
Hier handelt es sich um eine Saldenbestätigung aktiver Tages- und Festgeldkonten per 31.12. des Vorjahres.
Abschnitt 2:
In diesem Abschnitt finden Sie eine Saldenbestätigung Ihres ComfortInvest-Accounts per 31.12. des Vorjahres. Bitte beachten Sie, dass diese in den meisten Fällen einen Nullsaldo aufweist, da die Beträge immer nur kurzfristig auf Ihrem ComfortInvest-Konto verweilen.
Abschnitt 3:
Dieser Abschnitt ist nur befüllt, wenn im Vorjahr Zinserträge erwirtschaftet, wurden.
Abschnitt 4:
Hier handelt es sich um Zinserträge aus dem Vorjahr, die aus Treuhandanlagen entstanden sind. Dieser Abschnitt ist somit nur befüllt, sofern Sie Treuhandanlagen hatten, bei denen im Vorjahr Zinsen erwirtschaftet wurden.
Hinweise zu mehrjährigen Festgeldanlagen:
Ob die Zinsen in der Jahressteuerbescheinigung angezeigt werden, hängt ganz davon ab, ob im Jahr 2019 Zinsen erwirtschaftet wurden. Festgeldanlagen, die im Jahr 2019 fällig wurden, werden in jedem Fall berücksichtigt, da zur Fälligkeit auch immer eine Zinsbuchung stattfindet.
Bei mehrjährigen Festgeldanlagen gibt es zwei Möglichkeiten:
- Zinsbuchung findet erst zum Laufzeitende statt: Dann finden Sie diese erst in der Jahressteuerbescheinigung in dem Jahr nach der Fälligkeit.
- Jährliche Zinsbuchung: Dann erfolgen auch während der Laufzeit Zinsbuchungen und die Beträge werden noch vor Laufzeitende steuerlich berücksichtigt. Zinsbuchungen aus dem Vorjahr werden somit in der Jahressteuerbescheinigung angezeigt.
In dem Produktinformationsblatt finden Sie auf der 2.Seite unter „Renditechancen“ eine genaue Angabe, ob Ihre Anlage eine Zinsbuchung zur Fälligkeit oder eine jährliche Zinsbuchung aufweist.
Für die Erteilung von Freistellungsaufträgen sind drei unterschiedliche Bankkategorien zu beachten:
- Ausländische Partnerbanken (keine Treuhandanlage)
- Deutsche Partnerbanken (keine Treuhandanlage)
- Inländische und ausländische Partnerbanken mit Treuhandanlage (Banken im Treuhandmodell finden Sie weiter unten im Text)
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- Ausländische Partnerbanken (keine Treuhandanlage): Keinen Freistellungsauftrag einzureichen
- Deutsche Partnerbanken (keine Treuhandanlage): Freistellungsauftrag pro Partnerbank
- Inländische und ausländische Partnerbanken mit Treuhandanlage (Banken im Treuhandmodell finden Sie weiter unten im Text): Ja, Raisin Bank als Treuhänder
Im Produktinformationsblatt jeder Bank finden Sie unter dem Punkt „Besteuerung” die jeweiligen Informationen zum Anlagemodell und zur Möglichkeit zur Einreichung von Freistellungsaufträgen.
Hinweis: Die nachfolgenden Informationen gelten nur für natürliche Personen, die ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland steuerlich ansässig sind. Alle Angaben können sich durch Änderungen in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin beziehungsweise des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.
1. Ausländische Partnerbanken (keine Treuhandanlage):
Für Anlagen im Ausland, die nicht im Treuhandmodell veranlagt sind, benötigen Sie weder einen Freistellungsauftrag, eine Nichtveranlagungsbescheinigung, noch einen Antrag auf Kirchensteuerabzug, da wir in Deutschland keine Kapitalertragsteuer für Sie einbehalten und im Ausland andere Bestimmungen gelten. Als Privatanlegerin beziehungsweise Privatanleger unterliegen Sie mit Ihren Zinserträgen der Besteuerung im Land Ihrer Steueransässigkeit. Die Zinserträge müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Alle erforderlichen Unterlagen werden Ihnen rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Bestimmungen können Sie in dem entsprechenden Produktinformationsblatt auf unserer Internetseite und im Onlinebanking nachlesen.
2. Anlagen bei deutschen Partnerbanken (kein Treuhandmodell):
Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen. Der Freistellungsauftrag beziehungsweise die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt dann pro Partnerbank, es ist somit für jede deutsche Partnerbank ein einzelner Freistellungsauftrag beziehungsweise der Versand einer Nichtveranlagungsbescheinigung erforderlich.
Das Formular „Freistellungsauftrag“ stellen wir Ihnen im Rahmen der Kontoeröffnung bei den deutschen Partnerbanken zur Verfügung. Sobald das Formular durch Sie ausgefüllt und unterschrieben wurde, leiten wir es gerne kostenlos an die jeweilige Partnerbank weiter. Der von Ihnen eingereichte Freistellungsauftrag gilt dann bis zum Ende des von Ihnen angegebenen Steuerjahres beziehungsweise bis zu der nächsten von Ihnen beauftragten Änderung. Für Kontoeröffnungen, welche vor dem 30.12.2022 bestätigt wurden, finden Sie das aktuelle Formular im Anhang unseres Anschreibens zur steuerlichen Freistellung vom Januar 2023 in Ihrer elektronischen Postbox.
Sofern Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen möchten, können Sie uns diese einfach und bequem digital (als Anhang einer Nachricht aus Ihrem Onlinebanking) zur Verfügung stellen.
Wie ändere oder lösche ich einen Freistellungsauftrag bei deutschen Partnerbanken (kein Treuhandmodell)?
Zur Änderung eines bereits erteilten Freistellungsauftrages bitten wir um die Zusendung des Formulars mit den geänderten Informationen. Zur Löschung eines erteilten Freistellungsauftrages geben Sie bitte bei dem Betrag 0 Euro beziehungsweise den bereits in Anspruch genommenen Betrag an. Bitte berücksichtigen Sie bei der Änderung die im laufenden Kalenderjahr gegebenenfalls bereits erfolgten Zinsgutschriften.
Für Anlagekonten, welche bereits vor dem 30.12.2022 eröffnet wurden, finden Sie die aktuelle Version des Formulars in unserem Informationsschreiben zur steuerlichen Freistellung vom Januar 2023 in Ihrer elektronischen Postbox im Onlinebanking. Für Anlagekonten, welche nach dem 30.12.2022 eröffnet wurden, ist das aktuelle Formular Bestandteil der Kontoeröffnungsbestätigung. Diese finden Sie in Ihrer elektronischen Postbox im Ordner „Dokumente”.
3. Inländische und ausländische Partnerbanken mit Treuhandanlage:
Bei Treuhandanlagen haben Sie sowohl bei deutschen Partnerbanken als auch bei ausländischen Partnerbanken die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu stellen beziehungsweise eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen. Die Raisin Bank agiert hier als Treuhänder und nimmt die steuerliche Behandlung in Bezug auf die deutsche Besteuerung bei allen Anlagen im Treuhandmodell vor.
Sobald Sie eine Anlage im Treuhandmodell eröffnet haben und diese erfolgreich eröffnet ist, finden Sie in Ihrem ComfortInvest Onlinebanking den Punkt „Freistellungsauftrag“. Gehen Sie hierfür nach dem Login einfach oben rechts auf Ihre Initialen. Dort können Sie den Freistellungsauftrag einfach und bequem online hinterlegen. Der Freistellungsauftrag beziehungsweise eine Nichtveranlagungsbescheinigung gilt in diesem Fall somit für alle Banken im Treuhandmodell, da diese für die Raisin Bank als Treuhänder gelten.
Sofern Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen möchten, können Sie uns diese einfach und bequem digital (als Anhang einer Nachricht aus Ihrem Onlinebanking) zur Verfügung stellen.
Hierzu ein wichtiger Hinweis: Die Einreichung eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung für Anlagen im Treuhandmodell ist ausschließlich möglich, sofern in dem Kalenderjahr noch keine Zinsbuchung bei einer Treuhandanlage stattgefunden hat. Eine rückwirkende Hinterlegung bei bereits erfolgter Zinsbuchung einer Anlage im Treuhandmodell ist ausgeschlossen.
ComfortInvest Partnerbanken im Treuhandmodell (Stand: Mai 2023):
- Izola Bank
- Creditplus
- Signal IDUNA Bauspar
Wie ändere oder lösche ich einen Freistellungsauftrag bei Anlagen im Treuhandmodell?
In Ihrem Onlinebanking verfügen Sie über die Möglichkeit, einen erteilten Freistellungsauftrag einzusehen und diesen anzupassen. Gehen Sie hierfür einfach nach dem Login oben rechts auf Ihre Initialen und wählen dann “Freistellungsauftrag”. Bitte beachten Sie, dass eine Anpassung im laufenden Kalenderjahr nur vor der ersten Zinszahlung möglich ist.
Wann kann ich einen Freistellungsauftrag / eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?
Es ist immer erforderlich, dass die Einreichung spätestens 28 Tage vor Zinszahlung beziehungsweise Zinszufluss erfolgt.
Bei Treuhandanlagen ist die Hinterlegung des Freistellungsauftrags bis zur ersten Zinsbuchung des Kalenderjahres möglich, für Einzelkonten bei deutschen Partnerbanken nehmen wir am 15. Dezember den letzten Versand an die Partnerbanken vor.
Sie können die Unterlagen per Nachricht aus dem Onlinebanking, per E-Mail an kundenservice@weltsparen.de oder alternativ an folgende Postanschrift senden:
WeltSparen
Postfach 13 02 07
13601 Berlin, Deutschland
Bitte geben Sie bei dem Versand einer Nichtveranlagungsbescheinigung zwingend an, für welche Bank diese hinterlegt werden soll.
Eine Ausnahme bilden Freistellungsaufträge für Treuhandanlagen. Diese sind ausschließlich in Ihrem ComfortInvest Account zu stellen. Gehen Sie hierfür nach dem Login einfach oben rechts auf Ihre Initialen, sobald eine Treuhandanlage aktiv ist, erscheint hier der Punkt „Freistellungsauftrag“. Die nachfolgenden Informationen gelten nur für natürliche Personen, die ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland steuerlich ansässig sind.
Alle Angaben können sich durch Änderungen in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des/des Anlegers/in. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines/eines Steuerberaters/in oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.
Seit dem 01.01.2023 wurde der Sparerpauschbetrag wie folgt erhöht:
- Für Einzelpersonen von 801 Euro auf 1.000 Euro
- Bei zusammenveranlagten Lebenspartnern von 1.602 Euro auf 2.000 Euro
Die jeweilige Bank passt die bereits bestehenden Freistellungsaufträge automatisch an. Bei deutschen Partnerbanken (keine Treuhandanlage) wird die Anpassung durch die jeweilige Partnerbank vorgenommen.
Bei inländischen und ausländischen Partnerbanken mit Treuhandanlage erfolgt die Anpassung durch die Raisin Bank als Treuhänder.
Sie haben als Einzelperson aktuell den maximalen Betrag von 801 Euro bis auf weiteres erteilt?
Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 1.000 Euro. Hier besteht kein Handlungsbedarf für Sie.
Sie sind zusammenveranlagt und haben aktuell den maximalen Betrag von 1.602 Euro bis auf weiteres erteilt?
Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 2.000 Euro. Hier besteht kein Handlungsbedarf für Sie.
Ihr eingereichter Freistellungsauftrag ist niedriger als die mögliche Obergrenze und Sie haben ihn bis auf weiteres eingereicht?
Dann erhöht die jeweilige Bank den Freistellungsauftrag zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 %. Ihr Sparerpauschbetrag wird sich somit automatisch erhöhen.
Anlagen bei ausländischen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen):
Die Zinserträge fallen generell bei der jeweiligen Partnerbank an, bei der Ihr Anlageprodukt geführt wird, die Besteuerung richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes. Sie bekommen am Ende der Laufzeit Unterlagen von der Partnerbank, aus denen alle notwendigen Angaben hervorgehen.
Anlagen bei deutschen Partnerbanken (keine Treuhandanlagen):
Hier wird die deutsche Besteuerung (deutsche Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) von der Partnerbank vorgenommen, sofern kein Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Hier finden Sie einen hilfreichen Artikel zur Einreichung.
Sie bekommen am Ende der Laufzeit Unterlagen von der Partnerbank, aus denen alle notwendigen Angaben hervorgehen.
Treuhandanlagen bei ausländischen Partnerbanken:
Zusätzlich zu der Besteuerung durch die Partnerbank, wird hier die deutsche Besteuerung (deutsche Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) von der Raisin Bank als Treuhänder vorgenommen, sofern kein Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Hier finden Sie einen hilfreichen Artikel zur Einreichung, dieser enthält auch eine Aufstellung aller Partnerbanken im Treuhandmodell.
Sie bekommen am Ende der Laufzeit Unterlagen von der Partnerbank, aus denen alle notwendigen Angaben hervorgehen.
Treuhandanlagen bei deutschen Partnerbanken:
Hier wird die deutsche Besteuerung von der Raisin Bank als Treuhänder vorgenommen, sofern kein Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Hier finden Sie einen hilfreichen Artikel zur Einreichung, dieser enthält auch eine Aufstellung aller Partnerbanken im Treuhandmodell.
Sie bekommen am Ende der Laufzeit Unterlagen von der Partnerbank, aus denen alle notwendigen Angaben hervorgehen.
Ein Hinweis für alle Anlagen: In Ihrem ComfortInvest-Onlinebanking unter „Übersicht“ -> „Tagesgeld“ / „Festgeld“ können Sie unter „Details“ jederzeit das Produktinformationsblatt Ihrer Anlage einsehen, in welchem die Besteuerung genannt wird.
Ein Nachweis der jeweiligen Partnerbank, bei der Sie Ihr Tages- und Festgeld abgeschlossen haben, wird Ihnen automatisch in Ihrer elektronischen Postbox zur Verfügung gestellt, d. h. er muss von Ihnen nicht beantragt werden. Sie können die Unterlagen jederzeit einfach und direkt in Ihrer Postbox ansehen, herunterladen und ausdrucken.
Die Besteuerung von Zinseinkünften ist in den Mitgliedstaaten der EU weitgehend harmonisiert. Daher folgt die Besteuerung dem Grundsatz nach in der Höhe völlig analog zu einem Anlageprodukt in Deutschland.
Nach Fälligkeit bzw. Zinszahlungsterminen – mindestens jedoch ein Mal pro Kalenderjahr – erhalten Sie zudem alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise für Ihre Steuererklärung in Ihrer elektronischen Postbox.
Einen generellen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten der verschiedenen europäischen Länder erhalten Privatkunden hier und Geschäftskunden hier.
Für Detailinformationen zur Besteuerung in Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Bitte beachten Sie, dass Ihnen unser Kundenservice keine steuerliche Beratung anbieten kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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